
Heute wurde die neue DJI Mini 5 Pro offiziell vorgestellt und ich rede vor allem ein wenig über die rechtlichen Besonderheiten bei der Drohne.
Podcast: Play in new window | Download
Eine andere WordPress-Site.
Heute wurde die neue DJI Mini 5 Pro offiziell vorgestellt und ich rede vor allem ein wenig über die rechtlichen Besonderheiten bei der Drohne.
Podcast: Play in new window | Download
Der größte Aufreger im Netz aktuell ist ja, sie wiegt tatsächlich ganz leicht über 250gr. Lt. DJI sollen +- 4gr. Fertigungstoleranz sein. Jetzt habe ich mal eine Frage: Kann ich so eine C0 Zertifizierung eigentlich auch bei der EASA und/oder LBA abfragen? – Nach meinem Verständnis könnte DJI ja viel behaupten, am Ende bin ich als Pilot ja verantwortlich.
Die Konformitätsbescheinigung muss der Drohne beiliegen. Hier gibt es bei der EU eine Übersicht. Die Mini 5 Pro scheint noch nicht dabei zu sein:
https://www.easa.europa.eu/en/domains/drones-air-mobility/drones-evtol-designs/approved-drones-eu-operations
Mein Verständnis von Konformitätsprüfungen ist, dass leichte Toleranzbereiche zulässig sein können, wenn die Abweichung gering und die Regel innerhalb der Grenze (hier unter 250g) liegt.
Ich würde mich nun schon auch darauf verlassen, dass das alles seine Richtigkeit hat. Allerdings, wenn ich dann in das Handbuch von der Mini 5 pro schaue, dann stolpere ich über diese charmante Fußnote:
„Das Produktgewicht kann aufgrund von Unterschieden in den Chargen Materialien und anderen Faktoren variieren. Das tatsächliche Gewicht beträgt ca. 249,9 ± 4 g und richtet sich nach dem gelieferten Produkt. Prüfen und bestätigen Sie vo dem Flug die lokalen Gesetze und Vorschriften, um festzustellen, ob eine Registrierung oder eine Prüfung erforderlich ist.“ (Quelle: Handbuch DJI Mini 5 pro, Seite 91)