Drohnenpodcast Nr. 13: Mit der Drohne rund um militärische Anlagen

Sich beim Fliegen einer Drohne auf sein Bauchgefühl zu verlassen, ist nicht immer die beste Idee. Wessen Bauch kann schon Bundeswasserstraßen oder Naturschutzgebiete erkennen? Doch manchmal liegt man auch mit gefühltem Drohnenrecht richtig. In unmittelbarer Nähe startet gerade eine Boing 747? Das Gefühl sagt, lass es mit dem Drohnenfliegen und das Gefühl hat absolut recht. Und dieses seltsame Grummeln in der Magengegend kommt spätestens wieder, wenn wir vor einem Gebiet stehen, bei dem die Deutschlandflagge weht, obwohl gar keine EM oder WM ist und dann noch jemand mit Waffe dort patrouilliert. Ja, hören Sie auch dort auf ihr Gefühl – und vielleicht sogar darüber hinaus. Doch der Reihe nach.

Mehr lesen

Drohnenpodcast Nr. 11: Fliegen rund um Flugplätze

Spaß mit Drohnenrecht: Mein Gott, es ist voller Flugplätze

Wer mit Drohnen fliegen will, entdeckt ggf. schon vor dem Abheben seine Heimat ganz neu. Wer dachte, dass die Einschränkungen für das Fliegen rund um Flugplätze nur etwas für Menschen in Frankfurt, München, Köln-Bonn, Hamburg oder Leipzig ist, wird schnell zu überraschenden Erkenntnissen kommen.

Mehr lesen

Drohnenpodcast Folge 9: Mit der Drohne im Wohngebiet

Sie wollen mit Ihrer Drohne in einem Wohngebiet fliegen? Dann sind Sie ein Mensch, der die Herausforderung liebt und keinem Konflikt aus dem Weg gehen möchte. Das imponiert mir. Respekt. Und es ist eine gute Gelegenheit, seine Nachbarn mal näher kennen zu lernen – sowohl aus der Luft, als auch beim gepflegten Austausch der Argumente am Boden.

Mehr lesen

Drohnenpodcast Folge 7: C1 und die Höhe

Wir legen noch etwas Gewicht zu und wenn wir unsere Drohne bis 899 Gramm anfüttern, dann haben wir nochmal Glück gehabt. Dann kann sie nicht nur eine C1-Klassifizierung erhalten, sondern fliegt noch in der wünschenswerten Kategorie A1. Bei C1 kommt zum ersten Mal in der Darstellung der Anforderungen auch der menschliche Kopf zur Nennung. Die Drohne muss aus Materialien hergestellt sein und die Leistung und physischen Merkmale haben, die gewährleisten, dass bei einem Aufprall mit seiner Endgeschwindigkeit auf einen menschlichen Kopf die auf diesen übertragene Energie unter 80 Joule liegt oder alternativ die MTOM einschließlich der Nutzlast unter 900 g liegt. Dass Drohnen bei sonnenbadenden FKK-Anhängern am Strand auch ganz woanders niedergehen können, ist hier nicht relevant. Mir wäre bisher keine C1-Drohne bekannt, die sich auf die 80 Joule an Stelle der 900 Gramm berufen hätte. Wäre spannend, was da dann für ein Konstrukt dahinterstehen würde.

Mehr lesen

Drohnenpodcast Folge 6: C0

Klasse bei Masse

Die Klassen C0 und C1 sind der Unterkategorie A1 zugeordnet, bei C2 ist Fliegen in der Unterkategorie A2 möglich und C3 und C4 (wie auch die etwas aus der Reihe tanzenden Klassen C5 und C6) sowie alles, was 250 Gramm oder mehr wiegt und keine Klasse aufweist gehören weit nach draußen in die Unterkategorie A3.

C0

Drohnen der Klasse C0 sind Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen – einschließlich Nutzlast. Weniger als 250 Gramm bedeutet, dass 250 Gramm schon zu viel ist! Das bedeutet aber auch, dass schon ein zusätzlich angebrachter ND-Filter oder eine LED die Grenze reißen können. Und dann wird aus einer C0-Drohne nicht etwa eine C1-Drohne, sondern dann hat man ein echtes Problem. Welches? Bleiben Sie am besten bis zum Kapitel mit dem schwungvollen Namen „MTOM“ dran. Ein wenig Spannung soll ja noch bleiben.

Mehr lesen

Drohnenpodcast Folge 5: Alles kategorisch

V. EU-Drohnenverordnung: Eine Frage der Klasse

Eine EU-Drohnenverordnung Drohnenpiloten zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden? Das wäre zu schön, um wahr zu sein. In Wirklichkeit sind es schonmal zwei EU-Verordnungen: 2019/945 und 2019/947 und die wurden nicht nur immer mal wieder verändert, sondern auch durch andere Regelungen ergänzt. Zumindest ist der Regelungsgehalt der beiden Normen klar zu unterscheiden. Die 2019/945 regelt die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Drohnen, die 2019/947 macht Vorgaben für den Betrieb. Wer Hersteller ist, schaut in die 945, wer abheben will, verinnerlicht vorher die 947. Allerdings bedingt manchmal das eine das andere. Denn nicht mit allen zugelassenen Drohnen darf man gleich fliegen. Daher lohnt es sich, auch in die Einteilung der Drohnen einen Blick zu werfen. Sie kaufen gerne Produkte, die möglichst hochwertige Bewertungen haben, weil Sie sonst schließlich doppelt kaufen? Dann müssen Sie bei Drohnen und ihrer C-Klassifizierung Ihr Weltbild etwas zurechtrücken.

Mehr lesen