V. EU-Drohnenverordnung: Eine Frage der Klasse
Eine EU-Drohnenverordnung Drohnenpiloten zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden? Das wäre zu schön, um wahr zu sein. In Wirklichkeit sind es schonmal zwei EU-Verordnungen: 2019/945 und 2019/947 und die wurden nicht nur immer mal wieder verändert, sondern auch durch andere Regelungen ergänzt. Zumindest ist der Regelungsgehalt der beiden Normen klar zu unterscheiden. Die 2019/945 regelt die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Drohnen, die 2019/947 macht Vorgaben für den Betrieb. Wer Hersteller ist, schaut in die 945, wer abheben will, verinnerlicht vorher die 947. Allerdings bedingt manchmal das eine das andere. Denn nicht mit allen zugelassenen Drohnen darf man gleich fliegen. Daher lohnt es sich, auch in die Einteilung der Drohnen einen Blick zu werfen. Sie kaufen gerne Produkte, die möglichst hochwertige Bewertungen haben, weil Sie sonst schließlich doppelt kaufen? Dann müssen Sie bei Drohnen und ihrer C-Klassifizierung Ihr Weltbild etwas zurechtrücken.
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