Drohenpodcast Folge 2: Kein Gramm zu viel

Spaß mit Drohnen-Recht

Heute: Kleines Gewicht, große Wirkung – kein Gramm zu viel

Mein Name ist Henry und ich bin Jurist. Und wo andere Drohnenpiloten Spaß am Fliegen haben, da habe ich den Endgegner im Blick: Fliegen 100% nach den rechtlichen Vorgaben. Ihr denkt, das geht doch gar nicht? Aber die Geschichte ist wahr. Meine Mission ist es hier auf dem Kanal zu zeigen: rechtlich sauber fliegen geht. So weh es auch tun mag.

Passend zur Neuerscheinung der DJI Flip nehmen wir uns heute das Thema MTOM zur Brust und den Spaß, den man als Jurist damit haben kann. Disclaimer: Alles was ich hier sage dient der Unterhaltung durch juristisches Allerlei. Es ist nicht damit verbunden, dass ich alles davon für richtig und vernünftig halte.

Aufhänger für diese Folge war ein Vorbericht zur DJI Flip beim YouTube-Kanal von MichasWelt. Die Drohne selber finde ich nur so semi-spannend. Interessanter Faltmechanismus, Videoleistung wohl ähnlich einer Mini 4 Pro und mit Möglichkeiten, sie wie die DJI Neo ohne externe Steuerung starten, filmen und landen zu lassen. Spaß und Ehre daran hatte ich schon meinem Video zur Neo genommen. Denn autonom fliegen ohne richtige Eingreifmöglichkeit ist in der EU ohne Sondergenehmigung nicht. Das ist aber heute nicht unser Thema. Etwas anderes hat meine Aufmerksamkeit erregt. Die Drohne ist 249g schwer und das ist auch gut so. Denn damit konnte sie eine C0-Zertifizierung bekommen und das ermöglicht es sogar teilweise mal draußen zu fliegen. Wo genau? Das ist Thema einer anderen Folge demnächst. Die Grenze für die paradiesischen Flugmöglichkeiten einer C0-Zertifizierung liegt genau bei 250g. Passt also. Doch MichasWelt hat eine Werbeseite ausgegraben, wo auf die Kompatibilität der DJI Flip mit dem DJI Cellular Dongle 2 hingewiesen wurde. Ein kleiner Zusatz, der das Fliegen auch dort ermöglicht, wo normale Controller nicht hinkommen und dann das Mobilfunknetz eingreift. Freudestrahlend wird dort darauf hingewiesen, dass die Drohne auch mit den 295g immer noch so kompakt sei. Aufmerksame Zuschauer haben schon festgestellt, 295g ist mehr als 250g. Und nun? Da kommt das MTOM ins Spiel. Das das ist das Abfluggewicht, auf Englisch viel cooler „Maximum Take-Off Mass“ genannt. Spannend ist, dass das vom Hersteller selber festgelegt wird und in die Bedienungsanleitung geschrieben haben muss. Auf dieser Basis erfolgt dann die Zertifizierung. Regelungen dazu finden sich in den EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947. Vor Aufnahme des Betriebs muss der Fernpilot überprüfen, dass die Masse einer möglichen zusätzlichen Nutzlast, die die Drohne mit sich führt, nicht die vom Hersteller festgelegte MTOM oder das MTOM-Limit seiner Klasse übersteigt (UAS.OPEN.060). Verantwortlich ist also der Fernpilot. Und nach § 58 Abs. 2 Nr. 10 Luftverkehrsgesetz ist es sogar eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich nicht daran hält. Der hier besprochene Fall ist da noch recht einfach. Mit 295g wird aus einer C0-Lizenz nicht plötzlich eine C1-Zertifizierung. Das wäre ja noch schöner bzw. wie wir Deutschen sagen: wo kämen wir denn da hin. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Und selbst wenn man meint, dass dann plötzlich aus der DJI-Drohne eine Selbstbaudrohne wird, so sind wir Bereich der Klasse A3. Und da muss man dahin, wo sich die Aliens in den Kornkreisen Gute-Nacht sagen: raus aufs Land, weg von allen Wohngebieten. Dahin, wo Drohnenfliegen zu einem meditativen Erlebnis wird. Aber dass durch Anbringen von Zubehör ein Selbstbau vorliegt, das glaubt wohl keiner.

Aber wo ist der rechtliche Spaß? Der kommt, wenn wir kleiner denken. Was ist denn mit einem ND-Filter mit 5 Gramm oder einem kleinen LED-Licht mit einem Gramm? Und was ist, wenn wir das ganze mit der DJI Neo durchspielen, die doch nur 135g wiegt und damit trotz all dieser Spielchen unter 250g bleiben? Jetzt kommt es: Da gilt das gleiche. 135g sind bei der Neo das MTOM und das muss eingehalten werden. Es sei denn, es wurde schon offiziell Zubehör in der Beschreibung (also in der Bedienungsanleitung und damit auch als Teil der Zerifizierung) benannt. Da ist aber in der Regel nur DJI-Zubehör aufgeführt, wenn überhaupt. Also den ND-Filter von Ebay auf die Neo gepackt, 140g abheben lassen und schwupps, schon illegal. Der Einstieg in die Kriminalität. Verhaftung, Verurteilung, sozialer Abstieg. Nicht schön, aber so ist Drohnenfliegen.

Nun seid Ihr gewarnt. Und das war es wieder für heute. Bis zur nächsten Folge von „Spaß mit Drohnenrecht“.       

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert