Drohnenpodcast Folge 7: C1 und die Höhe

Wir legen noch etwas Gewicht zu und wenn wir unsere Drohne bis 899 Gramm anfüttern, dann haben wir nochmal Glück gehabt. Dann kann sie nicht nur eine C1-Klassifizierung erhalten, sondern fliegt noch in der wünschenswerten Kategorie A1. Bei C1 kommt zum ersten Mal in der Darstellung der Anforderungen auch der menschliche Kopf zur Nennung. Die Drohne muss aus Materialien hergestellt sein und die Leistung und physischen Merkmale haben, die gewährleisten, dass bei einem Aufprall mit seiner Endgeschwindigkeit auf einen menschlichen Kopf die auf diesen übertragene Energie unter 80 Joule liegt oder alternativ die MTOM einschließlich der Nutzlast unter 900 g liegt. Dass Drohnen bei sonnenbadenden FKK-Anhängern am Strand auch ganz woanders niedergehen können, ist hier nicht relevant. Mir wäre bisher keine C1-Drohne bekannt, die sich auf die 80 Joule an Stelle der 900 Gramm berufen hätte. Wäre spannend, was da dann für ein Konstrukt dahinterstehen würde.

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Drohnenpodcast Folge 6: C0

Klasse bei Masse

Die Klassen C0 und C1 sind der Unterkategorie A1 zugeordnet, bei C2 ist Fliegen in der Unterkategorie A2 möglich und C3 und C4 (wie auch die etwas aus der Reihe tanzenden Klassen C5 und C6) sowie alles, was 250 Gramm oder mehr wiegt und keine Klasse aufweist gehören weit nach draußen in die Unterkategorie A3.

C0

Drohnen der Klasse C0 sind Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen – einschließlich Nutzlast. Weniger als 250 Gramm bedeutet, dass 250 Gramm schon zu viel ist! Das bedeutet aber auch, dass schon ein zusätzlich angebrachter ND-Filter oder eine LED die Grenze reißen können. Und dann wird aus einer C0-Drohne nicht etwa eine C1-Drohne, sondern dann hat man ein echtes Problem. Welches? Bleiben Sie am besten bis zum Kapitel mit dem schwungvollen Namen „MTOM“ dran. Ein wenig Spannung soll ja noch bleiben.

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Drohnenpodcast Folge 5: Alles kategorisch

V. EU-Drohnenverordnung: Eine Frage der Klasse

Eine EU-Drohnenverordnung Drohnenpiloten zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden? Das wäre zu schön, um wahr zu sein. In Wirklichkeit sind es schonmal zwei EU-Verordnungen: 2019/945 und 2019/947 und die wurden nicht nur immer mal wieder verändert, sondern auch durch andere Regelungen ergänzt. Zumindest ist der Regelungsgehalt der beiden Normen klar zu unterscheiden. Die 2019/945 regelt die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Drohnen, die 2019/947 macht Vorgaben für den Betrieb. Wer Hersteller ist, schaut in die 945, wer abheben will, verinnerlicht vorher die 947. Allerdings bedingt manchmal das eine das andere. Denn nicht mit allen zugelassenen Drohnen darf man gleich fliegen. Daher lohnt es sich, auch in die Einteilung der Drohnen einen Blick zu werfen. Sie kaufen gerne Produkte, die möglichst hochwertige Bewertungen haben, weil Sie sonst schließlich doppelt kaufen? Dann müssen Sie bei Drohnen und ihrer C-Klassifizierung Ihr Weltbild etwas zurechtrücken.

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